Landwirtschaftskammer
Wien

Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien

Telefon: +43 (0)1 587 95 28
E-Mail: office@lk-wien.at

https://lk-wien.at

Ländliches Fortbildungsinstitut Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
Tel.: +43 1 587 95 28
E-Mail: lfi@lk-wien.at

https://wien.lfi.at/

INFORMATION FÜR DAS BUNDESLAND WIEN

Ausweis für berufliche Verwender bzw. Verwenderinnen von Pflanzenschutzmitteln – ERSTANTRAG

Jede Person, die in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, muss sich als berufliche Verwenderin oder beruflicher Verwender mittels Antrag legitimieren lassen.
Die Bescheinigung ist 6 Jahre gültig und kann nach Absolvierung von Weiterbildungskursen verlängert werden.

Voraussetzungen für die Ausstellung dieses Ausweises
1. Abschluss einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung und durchgehende Tätigkeit
Liegt der Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung länger als 6 Jahre zurück, muss bestätigt werden, dass eine durchgehend einschlägig fachliche Tätigkeit vorhanden war oder ein Fortbildungskurs absolviert werden.

Folgende Aus- und Fortbildungen werden anerkannt:
• Im Inland absolvierte landwirtschaftliche Fachschule (3-jährige Fachausbildung, z. B. Landwirtschaftliche Fachschule Tulln)
• Landwirtschaftliche oder einschlägige gewerbliche Berufsausbildung (z. B. Gärtnergehilfe, Gärtnermeister, FacharbeiterIn oder Meister der Schädlingsbekämpfung)
• Höhere land- und forstwirtschaftliche oder einschlägige Höhere technische Lehranstalt (5-jährige Fachausbildung, z. B. Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn)
• Universitätsstudium einschlägiger Fachrichtungen (z. B. Universität für Bodenkultur Wien: Agrarwissenschaften)
• Innehabung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung
• Erfolgreicher Abschluss eines von der Behörde anerkannten Fortbildungskurses im Ausmaß von 20 Stunden:
o Ländliches Fortbildungsinstitut LFI Wien
o Es werden alle entsprechend anerkannten Fortbildungskurse der anderen Bundesländer im gleichen Umfang akzeptiert.
o Der von der AGES-Akademie für Händler und Berater angebotene Kurs „Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis“ wird als Fortbildung auch anerkannt

Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung ohne Abschluss einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung wird nicht als Ausbildung anerkannt.

2. Verlässlichkeit nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz:
Es darf in den letzten 5 Jahrenkeine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens unter Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien, Pestiziden oder sonstigen giftigen Stoffen sowiekeine wiederholte Bestrafung wegen einer Übertretung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes oder von sonstigen pflanzenschutzmittel- oder chemikalienrechtlichen Vorschriften vorliegen.

Antragstellung
Siehe unten

Verlängerung der Ausweise für berufliche Verwender bzw. Verwenderinnen von Pflanzenschutzmitteln:
Für die Verlängerung müssen Weiterbildungskurse im Ausmaß von 5 Stunden vorgewiesen werden. Zumindest einer der Kurse muss in den letzten zwei Jahren vor Ablauf des Ausweises besucht worden sein.

Weiterbildungskurse:
Grundsätzlich werden die Weiterbildungskurse in Wien von einer von der Behörde beauftragten Stelle durchgeführt. Derzeit sind nur das LFI Wien sowie die Arbeitsgemeinschaft für Lebensmittel-, Veterinär- und Agrarwesen (ALVA) beauftragt, Weiterbildungskurse anzubieten. Jedoch werden in Wien auch entsprechende Kurse anderer Bundesländer anerkannt. Anbieter, die in anderen Bundesländern akkreditiert sind, müssten in den entsprechenden Bundesländern erfragt werden.

Die Themen sind durch den Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG (siehe Anhang) vorgegeben. Leider gibt es derzeit keine fachlich spezifizierten Weiterbildungskurse für Nicht-Landwirte.

Zeitpunkt der Beantragung:
Die Beantragung der Verlängerung erfolgt per Antrag bei den Wiener Stadtgärten – Pflanzenschutz. Sie ist möglich, sobald die oben beschriebenen Kurse besucht wurden. Die Gültigkeit des Verlängerungsausweises endet sechs Jahre nach Ablauf des aktuellen Ausweises, unabhängig davon, wann die Verlängerung beantragt wird. Man verliert durch eine frühere Beantragung also keine Zeit.

Antragstellung für Erstausweis und Verlängerungsausweis:
Alle Informationen und das Antragsformular finden Sie auch auf folgender Internetseite:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/umweltschutz/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel.html

Fragen und Anträge stellen Sie bitte an pflanzenschutz@ma42.wien.gv.at

MA 42 – Wiener Stadtgärten
Dipl. Ing. Julia Schneider
Dezernat 4 – „Administration, Bautechnik und Grünraumgestaltung“
Referat Pflanzenschutz
A-1200 Wien, Dresdner Str. 81 – 85; Stiege 2, 6. OG

Tel.: ++43-1-4000 – 42489
Mail: julia.schneider@wien.gv.at